Bund setzt bei KI-Strategie neue Prioritäten

21. September 2026 um 12:48
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Foto: Hansjörg Keller / Unsplash

Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel streicht die Bundesverwaltung einige unterstützende Massnahmen zur KI-Strategie. Nun liegt der Fokus auf sechs statt acht Schwerpunkten.

Mit den KI-Strategiemassnahmen definiert die Bundesverwaltung, wie Künstliche Intelligenz vertrauenswürdig eingesetzt, Kompetenzen dazu aufgebaut und damit auch Prozesse optimiert werden können. Durch die im Februar 2026 bekanntgegebenen Kürzungen auf 2 Millionen Franken pro Jahr, muss der Bund bei seinen geplanten Massnahmen nun neue Prioritäten setzen, wie es in einer Mitteilung heisst. Dafür wurde der Umsetzungsplan überarbeitet und mit einer Roadmap 2026 bis 2028 ergänzt.
Nur sechs der acht definierten Massnahmen werden vorerst fortgeführt. Dabei wurde laut Mitteilung die Erstellung eines KI-Handbuchs ganz in den Sand gesetzt. Somit würden wie bisher alle Arbeitsergebnisse rund um den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung auf der Website der Bundeskanzlei öffentlich zugänglich bleiben. Ausserdem soll die Idee eines schweizweiten Marktplatzes für KI-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung unter den Kantonen diskutiert werden und könnte gemäss Umsetzungsplan ein Vorhaben der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) werden.
Aktuell laufen 116 KI-Projekte aus allen Departementen und der Bundeskanzlei in verschiedenen Anwendungsbereichen. Darunter beispielsweise KI-basierte Prognosen der Pollenbelastung, automatisierte Erkennung von Photovoltaikanlagen via Luftbildern oder eine Schreibhilfe für vertrauliche Texte.

Fokus liegt auf sechs Massnahmen

Priorisiert werde nun also erstens die bundesweite Erfassung des Potenzials von KI, um Prozesse zu optimieren und für entsprechende Folgearbeiten. Dies sei auch mit dem Postulat von Silberschmidt "Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen durch Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz" ein Auftrag des Parlaments.
Zweitens soll ein bundesinternes generatives KI-System für eine Vielzahl von Anwendungsfällen und Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Drittens würden die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung im Umgang mit KI-Systemen ausgebildet und bei der damit verbundenen Veränderung ihrer Arbeitsweise unterstützt werden. Diese Massnahme konzentriert sich gemäss Umsetzungsplan auf drei Bereiche: KI-Einsatz, KI-Steuerung und KI-Entwicklung.
Viertens werden der Netzwerkaufbau und die Koordination in der Bundesverwaltung im KI-Bereich insgesamt gestärkt, wie es weiter heisst. So soll sichergestellt werden, dass das Netzwerk auch langfristig funktioniert und sich über die Entwicklungsphase hinaus bewährt. Als fünftes will die Bundesverwaltung bestehende Regeln und Zuständigkeiten für den Einsatz von KI überprüfen und anpassen. Anhand konkreter Fälle sollen offene Fragen geklärt und daraus einheitliche Vorgaben für die KI-Governance abgeleitet werden.
Zu guter Letzt werde sechstens ein Bericht den rechtlichen Rahmen bei der KI-Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung aufzeigen. Laut Bund gibt der Bericht einen Überblick über zentrale Begriffe und typische Anwendungsfälle, KI-spezifische Risiken, das Legalitätsprinzip, Verfahrensgarantien und Verfahrensgrundsätze, den Datenschutz, den Umgang mit dem Amtsgeheimnis und Fragen der Informationssicherheit sowie Vertrauensschutz und Haftungsfragen.


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